May 7, 2008

REITs ist. Wohnimmobilie

Unter einer Wohnimmobilie versteht man ein Gebäude oder einen Gebäudeteil (Wohnung), welcher ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dient. Dabei ist zunächst unerheblich, ob die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch einen Mieter erfolgt.

Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Dies ist z.B. bei Ladengeschäften, Werkstätten oder Fabrikhallen, aber auch Büros, Praxen und Kanzleien der Fall.

Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z.B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).


Bewertungsverfahren

Im Rahmen der Immobilienbewertung ergeben sich Unterschiede zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Während selbstgenutzte Wohnimmobilien oft nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, erfolgt die Bewertung von Gewerbeimmobilien grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren.


Immobilienart und Grundsteuer

Die Besteuerung im Rahmen der Grundsteuer unterscheidet nach der Nutzung und legt unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien fest. Im Zusammenhang mit der Reform der Unternehmenssteuern wird über die Einführung einer “Grundsteuer C” (für Gewerbeimmobilien) als teilweisen Ersatz der Gewerbesteuer diskutiert.


Wohnimmobilien und REITs

Über die Einbeziehung von Wohnimmobilien in Real Estate Investment Trusts (REIT) wird eine kontroverse Diskussion geführt (siehe REIT). Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollen Wohnimmobilien nicht in REITs eingebracht werden dürfen.

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